AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der KING SHAKERZ UG (haftungsbeschränkt), Dreimühlenstraße 31, 97447 Gerolzhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hofmann (nachfolgend „Verkäufer“), und dem Kunden.
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss, Bestellvorgang und Vertragstext
(1) Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Warenkorbsystem kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Alle Eingaben werden vor der verbindlichen Bestellabgabe in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können dort korrigiert werden.
(3) Durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(4) Der Vertrag kommt durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch den Verkäufer (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch den Versand der Ware zustande.
(5) Der Vertragstext ist nach Abschluss des Bestellvorgangs im Shop nicht mehr abrufbar. Der Kunde erhält die Bestelldaten sowie diese AGB nach Vertragsschluss in Textform.
(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 3 Personalisierung, Druckdaten, Toleranzen und Schutzrechte (IP)
(1) Soweit die Waren nach Kundenspezifikationen bedruckt oder personalisiert werden, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Druckdaten rechtzeitig, in dem vom Verkäufer vorgegebenen Format und in druckfähiger Qualität bereitzustellen.
(2) Der Verkäufer stellt dem Kunden vor Produktionsbeginn einen digitalen Korrekturabzug (Druckfreigabe) in Textform zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diesen auf Fehler zu prüfen und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Druckvorlage.
(3) Nach der erteilten Druckfreigabe ist eine kostenfreie Stornierung oder nachträgliche Änderung der Bestellung ausgeschlossen, da die Ware individuell gefertigt wird.
(4) Branchenübliche und technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Maß, Materialstärke oder der Positionierung des Drucks stellen keinen Mangel dar, soweit diese Abweichungen für den Kunden zumutbar sind und die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
(5) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Designrechte) an den übermittelten Daten verfügt. Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung solcher Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Druckdaten geltend machen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen rechtlichen Verteidigung.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Bonitätsrisiko
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie anfallender Versandkosten.
(2) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU-Ausland) hat der Kunde seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vor Vertragsschluss mitzuteilen. Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen.
(3) Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei Kauf auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu fordern. Zusätzlich hat der Verkäufer Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB).
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Zahlungsabsicherung / Bonitätsrisiko: Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zu verweigern und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Alternativ kann der Verkäufer die Lieferung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
§ 5 Lieferung, Annahmeverzug und Höhere Gewalt
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
(2) Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten für den Versand trägt der Verkäufer, es sei denn, die Teillieferung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz rechtzeitigem Abschluss eines kongruenten Einkaufsvertrages (kongruentes Deckungsgeschäft) den Liefergegenstand nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Der Verkäufer wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(4) Höhere Gewalt: Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer wird den Kunden über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich informieren. Dauert die durch höhere Gewalt verursachte Behinderung länger als vier Wochen an, ist jeder Vertragsteil berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder Frachtführer ausgeliefert hat (§ 447 BGB).
(6) Annahmeverzug: Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (z. B. Lagerkosten, Kosten für Rücksendung) zu verlangen. Ein erneuter Versand erfolgt nur gegen vorherige Kostenübernahme durch den Kunden.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) und RMA-Prozess
(1) Ist der Kunde Kaufmann, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Ware erkennbar sind, sowie Fehlmengen oder Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, aber kein Kaufmann, hat er Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Ware erkennbar sind, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(3) Unterlässt der Kunde die frist- und formgemäße Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Rücksendungen (RMA): Rücksendungen im Rahmen von Reklamationen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer (z. B. Zuteilung einer RMA-Nummer) erfolgen.
(5) Bei berechtigter Mängelrüge trägt der Verkäufer die erforderlichen Versandkosten der Nacherfüllung; weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe dieser AGB unberührt.
(6) Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass ein Sachmangel nicht vorliegt (unberechtigte Rüge), trägt der Kunde die angemessenen Kosten der Überprüfung und Rücksendung, sofern die unberechtigte Rüge von ihm zu vertreten ist (z. B. wenn die fehlende Mangelhaftigkeit für ihn erkennbar war).
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung).
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1.
§ 8 Erweiterter Eigentumsvorbehalt („Plus“)
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab.
(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Abtretung offenzulegen.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl freigeben.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Garantiezusagen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit diese nicht typischerweise vorhersehbare Folgen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sind.
(4) Bei von Kunden bereitgestellten Druck- oder Produktionsdaten haftet der Verkäufer für Datenverlust nur in Höhe des Schadens, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten typischerweise entstanden wäre.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers (Gerolzhofen).
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.
(4) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.